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Flugplatzordnung

für den Modellflugplatz - Strasshof an der Nordbahn in Niederösterreich

Um einen sowohl sicheren, wie auch schönen Aufenthalt auf unserem Flugplatz zu gewährleisten, müssen wir Sie bitten, folgende Punkte strikt einzuhalten. Für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen sind die Funktionäre und jedes Mitglied des MFC-FALKE zuständig, deren Anweisungen unverzüglich Folge zu leisten ist. Sollten sich allfällige Unstimmigkeiten ergeben, ist die Clubleitung als Schiedsgericht anzurufen. Dies enthebt jedoch nicht der Folgeleistung. Außerhalb der rechtlichen Bestimmungen der zutreffenden Haftpflichtversicherung muss jegliche Haftung für Schäden an Mensch und Sache vom MFC-FALKE WIEN, abgelehnt werden.

  1. Die Benützung des Flugplatzes ist grundsätzlich nur Mitgliedern des MFC-FALKE zu privaten Zwecken gestattet. Die Benützung ist nur dann gestattet, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und die Verordnungen der Austro Control (z.B.: Registrierung, Kenntnisnachweis, Erstflug-Checkliste, Kennzeichnung des Flugobjektes, Versicherungsbestätigung u. dgl.) eingehalten werden.Auf Verlangen ist der Aeroclubausweis oder der MFC-Falke-Ausweiß vorzuweisen.
  2. Das Befahren des Flugplatzes ist nur auf dem Zufahrtsstreifen erlaubt. Bei wiederholtem Verstoß erfolgt die fristlose Kündigung.
  3. Die Ausübung des Modellflugbetriebes ist nur in der Zeit von 8:00 Uhr Früh bis Einbruch der Dunkelheit gestattet.
  4. Vor Inbetriebnahme der Fernsteuerung sind Datum, Name, und 1.Startzeit gut leserlich einzutragen. Beim Verlassen des Platzes ist die Zeit der letzten Landung, die Anzahl der Flüge und ggf. besondere Vorkommnisse in das Flugbuch einzutragen.
    Die Einhaltung der postalischen Bestimmungen für Fernsteueranlagen ist Voraussetzung:
  5. Verbrennungsmotoren müssen mit wirksamen Schalldämpfern ausgerüstet sein und den Bestimmungen der aktuellen Modellsportordnung entsprechen.
  6. Die Startpiste ist gekennzeichnet. Starts und Landungen haben dementsprechend zu erfolgen. Die Piste darf nur zur Bergung eines Modells, unter Bedachtnahme auf sicheren Flugbetrieb, betreten werden. Das Überfliegen der parkenden Autos, der Clubanlage und Personen sowie das absichtliche Abwerfen von Gegenständen aus fliegenden Modellen ist verboten.
  7. Die vorgeschriebene maximale Flughöhe von 120m bzw.300m bei Einhaltung der Vorgaben des Artikel-16 über Grund ist ausnahmslos einzuhalten. Landeanweisungen der Flugaufsicht (zB. Aufgrund eindringen fremder Personen oder Fluggeräte in den Flugbereich) ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die fristlose Kündigung.
  8. Der Betrieb von Experimentalmodellen, deren Flugfähigkeit nicht erwiesen ist, erfordert vorherige Absprache mit allen anwesenden Piloten. Es dürfen nur Modelle geflogen werden, die den derzeitigen Bestimmungen der ONF (Oberste Nationale Flugsportkommission) entsprechen.
  9. Der Betrieb von Modellen mit Staustrahltriebwerken, Raketentreibsätzen und dgl. ist wegen Brandgefahr auf den umliegenden Feldern verboten.
  10. Das Auslegen von Hochstartseilen oder dergleichen ist nur nach Zustimmung aller anwesenden Modellpiloten erlaubt.
  11. Das Befahren der umliegenden Agrargrundstücke ist ohne Ausnahme verboten. Das Bergen eines Modells ist nur einer Person zu Fuß erlaubt.
  12. Schwierigkeiten mit den Anrainern sind auf schnellstem Wege der Clubleitung zu melden.
  13. Durch die Sportausübung verursachte Schäden sind der Versicherung sowie auch der Clubleitung schriftlich, mittels im Clubhaus aufliegender Unfallformulare unverzüglich zu melden.
  14. Am Flugplatz ist Ordnung und Sauberkeit zu halten. Mit den clubeigenen Einrichtungen ist pfleglich umzugehen.
  15. Im Interesse der Sicherheit unserer Angehörigen machen Sie auch diese mit der Flugplatzordnung vertraut. Eltern haften für ihre Kinder. Hunde sind nur nach Absprache mit der Clubleitung am Flugplatz erwünscht.
  16. Die Vorschriften und Regeln der Richtlinien für den Betrieb von UAS (Unmanned Aircraft System) nach der EU-VO 947 / 2019 – Artikel 16 sind einzuhalten. Diese liegen im Clubhaus auf.

Wir hoffen, auf Ihr Verständnis für diese, der Sicherheit dienenden Anweisungen. Wiederholte Verstöße werden mit Platzverweis bzw. fristloser Kündigung geahndet und dem ÖAEC schriftlich Mitteilung erstattet.

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