1. |
Die Benützung des Flugplatzes ist
grundsätzlich nur Mitgliedern des
MFC-FALKE zu privaten Zwecken gestattet. Die
Benützung ist nur dann gestattet, wenn die gesetzlichen Bestimmungen
und die Verordnungen der Austro Control (z.B.: Registrierung,
Kenntnisnachweis, Erstflug-Checkliste, Kennzeichnung des
Flugobjektes, Versicherungsbestätigung u. dgl.) eingehalten werden.
Auf Verlangen ist der Aeroclubausweis vorzuweisen. |
2. |
Das Befahren des
Flugplatzes ist nur auf dem Zufahrtsstreifen erlaubt. Bei
wiederholtem Verstoß erfolgt die fristlose Kündigung. |
3. |
Die Ausübung des Modellflugbetriebes ist nur in der Zeit von 8:00
Uhr Früh bis Einbruch der Dunkelheit gestattet. |
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4. |
Vor Inbetriebnahme der Fernsteuerung
sind Datum, Name, und 1.Startzeit gut leserlich einzutragen. Beim
Verlassen des Platzes ist die Zeit der letzten Landung, die Anzahl
der Flüge und ggf. besondere Vorkommnisse in das Flugbuch
einzutragen.
Die Einhaltung der postalischen Bestimmungen für Fernsteueranlagen
ist Voraussetzung:
35 MHz-Band: Kanal 61 bis 80/260/281/282 - 40 MHz-Band: Kanal 50 bis 53 - 2.4 GHz |
5. |
Verbrennungsmotoren
müssen mit wirksamen Schalldämpfern ausgerüstet sein und den
Bestimmungen der aktuellen Modellsportordnung entsprechen. |
6. |
Die Startpiste ist gekennzeichnet.
Starts und Landungen haben dementsprechend zu erfolgen. Die Piste
darf nur zur Bergung eines Modells, unter Bedachtnahme auf sicheren
Flugbetrieb, betreten werden. Das Überfliegen der parkenden Autos,
der Clubanlage und Personen sowie das absichtliche Abwerfen von
Gegenständen aus fliegenden Modellen ist verboten. |
7. |
Die vorgeschriebene maximale Flughöhe
von 120m bzw.300m bei Einhaltung der Vorgaben des Artikel-16 über
Grund ist ausnahmslos einzuhalten. Landeanweisungen der Flugaufsicht
(z.B. Aufgrund eindringen fremder Personen oder Fluggeräte in den
Flugbereich) ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung
erfolgt die fristlose Kündigung. |
8. |
Der Betrieb von Experimentalmodellen,
deren Flugfähigkeit nicht erwiesen ist, erfordert vorherige
Absprache mit allen anwesenden Piloten. Es dürfen nur Modelle
geflogen werden, die den derzeitigen Bestimmungen der ONF (Oberste
Nationale Flugsportkommission) entsprechen. |
9. |
Der Betrieb von Modellen mit
Staustrahltriebwerken, Raketentreibsätzen und dgl. ist wegen
Brandgefahr auf den umliegenden Feldern verboten. |
10. |
Das Auslegen von Hochstartseilen oder
dergleichen ist nur nach Zustimmung aller anwesenden Modellpiloten
erlaubt. |
11. |
Das Befahren der umliegenden
Agrargrundstücke ist ohne Ausnahme verboten. Das Bergen eines
Modells ist nur einer Person zu Fuß erlaubt.
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12. |
Schwierigkeiten mit den Anrainern sind
auf schnellstem Wege der Clubleitung zu melden.
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13. |
Durch die Sportausübung verursachte
Schäden sind der Versicherung sowie auch der Clubleitung
schriftlich, mittels im Clubhaus aufliegender Unfallformulare
unverzüglich zu melden. |
14. |
Am Flugplatz ist Ordnung und Sauberkeit
zu halten. Mit den clubeigenen Einrichtungen ist pfleglich
umzugehen.
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15. |
Im Interesse der Sicherheit unserer
Angehörigen machen Sie auch diese mit der Flugplatzordnung vertraut.
Eltern haften für ihre Kinder. Hunde sind nur nach Absprache mit der
Clubleitung am Flugplatz erwünscht. |
16. |
Die Vorschriften und Regeln der
Richtlinien für den Betrieb von UAS (Unmanned Aircraft System) nach
der EU-VO 947 / 2019 – Artikel 16 sind einzuhalten. Diese liegen im
Clubhaus auf. |