Über uns

Der MFC-FALKE wurde Anfang 1975 von einigen jungen Modellflug-Begeisterten gegründet.  Schließlich wurde in Deutsch-Wagram ein entsprechendes Zuhause gefunden. Die Überreste eines ehemaligen Flugplatzes mit der ziemlich verfallenen Betonpiste, schien durchaus für den Modellflug-Sport geeignet.
Mit der Zeit wurde der Wunsch nach einem Clubhaus laut und es bot sich
ein ausrangierter Stockautobus (Linie 13 A), an. Diesen haben wir nach unseren Vorstellungen adaptiert bzw. umgebaut. Im Sommer gab es gekühlte Getränke, denn ein Kühlschrank durfte nicht fehlen, in der kalten Jahreszeit konnten wir uns im Autobus aufwärmen.  Im 1.Stock hatten wir sogar eine kleine Werkstatt mit diversen Ersatzteilen eingerichtet.
Das Interesse am Modellflug stieg, der MFC-FALKE  bekam immer mehr Mitglieder und somit stiegen auch die Ansprüche an unsere Piste. Es wurde daher auf der holprigen Betonpiste eine Asphaltbahn in der Größe von ca. 100 m x 45 m aufgebracht. Da die Nachfrage der Hubschrauber-Piloten nach einem eigenen Landeplatz immer größer wurde, ließen wir ebenfalls eine entsprechende Fläche asphaltieren. Unser Flugplatz bietet somit optimale Voraussetzungen für Motormodelle, Segelflieger, Hubschrauber und Jets.


Erst vor kurzem wurde der alte Stockautobus, welcher uns jahrelang gute
Dienste geleistet hatte, durch 3 Container ersetzt. Selbstverständlich bietet unsere neue Container-Stadt noch mehr Platz,  noch mehr Bequemlichkeit und Komfort.
Dies war nur durch den persönlichen Einsatz vieler freiwilliger Helfer möglich.

Am 11.07.2003 wurde die neue Container-Stadt mit einem Grillfest eingeweiht.


Eröffnung der  Container-Stadt

Nachdem wir fast 2 Jahre unsere neuen Container genießen konnten, muss nun unser Flugplatz, wie kann es anders sein, einem Gewerbe-und Industriepark Platz machen.
Wir haben recht bald und auch in der Nähe unseres alten Platzes ein neues, geeignetes Areal gefunden.
Der neue Flugplatz ist die Verlängerung unserer alten Betonpiste. Da der Platz jahrelang ungenützt und brach gelegen ist, sind natürlich entsprechende Rodungsarbeiten notwendig.    

Nach Abschluss der Rodungsarbeiten wurde im Frühjahr 2005 mit der Übersiedlung begonnen.
Anfang Juni 2005 waren die meisten Arbeiten abgeschlossen. Bereits am 18. Juni 2005 wurde unser neuer Flugplatz offiziell eröffnet.
MFC-FALKE-Obmann-Stellvertreter Franz Demmer konnte vom
AERO-Club Herrn Bundessektionsleiter Dr.Georg Breiner und
Herrn Landessektionsleiter Hans Eistert sowie die Bürgermeister fast aller, an den Flugplatz angrenzenden Gemeinden und vor allem jene Familie, welche uns das Grundstück verpachtet, herzlich begrüßen.
Der vom Club ausgerichtet Imbiss sowie die dazugehörigen Getränke fanden bei allen Gästen und Mitgliedern regen Zuspruch.
Trotzt des starken Windes war die Eröffnungsfeier ein voller Erfolg. Einige Unentwegte haben sogar einen „Eröffnungs-Flug“ gewagt ! 
 
Mehr Bilder von der Flugplatz Eröffnung

Aus Richtung Wien kommend, ist der, zwischen Deutsch-Wagram und Strasshof gelegene Flugplatz, leicht zu erreichen.

So finden Sie uns: Der Plan kann vergrößert werden.
        Koordinaten:
N 48°17.775' 
                           E 16°37.657'  

Der MFC-FALKE zählt derzeit ca. 220 Mitglieder.
Neue Mitglieder sind immer willkommen.

Mitgliedsbeitrag €  100,00 pro Jahr
Jugendliche bis 18 Jahre €    35,00 pro Jahr
Einschreibgebühr (einmalig) €  300,00 
Jugendliche bis 18 Jahre €    35,00

Im Mitgliedsbeitrag enthalten sind:

  • Der Mitgliedsbeitrag des ÖAEC

  • die Kosten für die Zeitschrift PROP

  • die Haftpflichtversicherung

 

Wie kann ich " MITGLIED " werden. 

Den neuen Mitgliedern stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich können Sie von uns jede Hilfe und Unterstützung bei Ihren ersten Flugversuchen erwarten, denn wir wissen aus eigener Erfahrung:
Aller Anfang ist schwer !

Damit der Flugbetrieb geregelt abläuft, gibt es auch bei uns  Vereins-Statuten  und eine

                  F L U G P L A T Z O R D N U N G
für den Modellflugplatz - Strasshof an der Nordbahn in Niederösterreich

Um einen sowohl sicheren, wie auch schönen Aufenthalt auf unserem Flugplatz zu gewährleisten, müssen wir Sie bitten, folgende Punkte strikt einzuhalten. Für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen sind die Funktionäre und jedes Mitglied des
MFC-FALKE zuständig, deren Anweisungen unverzüglich Folge zu leisten ist. Sollten sich allfällige Unstimmigkeiten ergeben, ist die Clubleitung als Schiedsgericht anzurufen. Dies enthebt jedoch nicht der Folgeleistung.
Außerhalb der rechtlichen Bestimmungen der zutreffenden Haftpflichtversicherung muss jegliche Haftung für Schäden an Mensch und Sache vom 
MFC-FALKE
WIEN,
 abgelehnt werden. 

  1. Die Benützung des Flugplatzes ist grundsätzlich nur Mitgliedern des MFC-FALKE zu privaten Zwecken gestattet. Die Benützung ist nur dann gestattet, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und die Verordnungen der Austro Control (z.B.: Registrierung, Kenntnisnachweis, Erstflug-Checkliste, Kennzeichnung des Flugobjektes, Versicherungsbestätigung u. dgl.) eingehalten werden. Auf Verlangen ist der Aeroclubausweis vorzuweisen.

 

  2. Das Befahren des Flugplatzes ist nur auf dem Zufahrtsstreifen erlaubt. Bei wiederholtem Verstoß erfolgt die fristlose Kündigung.

 

  3.  Die Ausübung des Modellflugbetriebes ist nur in der Zeit von 8:00 Uhr Früh bis Einbruch der Dunkelheit gestattet.

 

     
  4. Vor Inbetriebnahme der Fernsteuerung sind Datum, Name, und 1.Startzeit gut leserlich einzutragen. Beim Verlassen des Platzes ist die Zeit der letzten Landung, die Anzahl der Flüge und ggf. besondere Vorkommnisse in das Flugbuch einzutragen.
Die Einhaltung der postalischen Bestimmungen für Fernsteueranlagen ist Voraussetzung:

35 MHz-Band: Kanal 61 bis 80/260/281/282 - 40 MHz-Band: Kanal 50 bis 53 - 2.4 GHz

 

  5. Verbrennungsmotoren müssen mit wirksamen Schalldämpfern ausgerüstet sein und den Bestimmungen der aktuellen Modellsportordnung entsprechen.

 

  6. Die Startpiste ist gekennzeichnet. Starts und Landungen haben dementsprechend zu erfolgen. Die Piste darf nur zur Bergung eines Modells, unter Bedachtnahme auf sicheren Flugbetrieb, betreten werden. Das Überfliegen der parkenden Autos, der Clubanlage und Personen sowie das absichtliche Abwerfen von Gegenständen aus fliegenden Modellen ist verboten.

 

  7. Die vorgeschriebene maximale Flughöhe von 120m bzw.300m bei Einhaltung der Vorgaben des Artikel-16 über Grund ist ausnahmslos einzuhalten. Landeanweisungen der Flugaufsicht (z.B. Aufgrund eindringen fremder Personen oder Fluggeräte in den Flugbereich) ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die fristlose Kündigung.

 

 

 8.

Der Betrieb von Experimentalmodellen, deren Flugfähigkeit nicht erwiesen ist, erfordert vorherige Absprache mit allen anwesenden Piloten. Es dürfen nur Modelle geflogen werden, die den derzeitigen Bestimmungen der ONF (Oberste Nationale Flugsportkommission) entsprechen.

 

  9. Der Betrieb von Modellen mit Staustrahltriebwerken, Raketentreibsätzen und dgl. ist wegen Brandgefahr auf den umliegenden Feldern verboten.

 

10. Das Auslegen von Hochstartseilen oder dergleichen ist nur nach Zustimmung aller anwesenden Modellpiloten erlaubt.

 

11. Das Befahren der umliegenden Agrargrundstücke ist ohne Ausnahme verboten. Das Bergen eines Modells ist nur einer Person zu Fuß erlaubt.

 

12. Schwierigkeiten mit den Anrainern sind auf schnellstem Wege der Clubleitung zu melden.

 

13. Durch die Sportausübung verursachte Schäden sind der Versicherung sowie auch der Clubleitung schriftlich, mittels im Clubhaus aufliegender Unfallformulare unverzüglich zu melden.

 

14. Am Flugplatz ist Ordnung und Sauberkeit zu halten. Mit den clubeigenen Einrichtungen ist pfleglich umzugehen.

 

15. Im Interesse der Sicherheit unserer Angehörigen machen Sie auch diese mit der Flugplatzordnung vertraut. Eltern haften für ihre Kinder. Hunde sind nur nach Absprache mit der Clubleitung am Flugplatz erwünscht.

 

16. Die Vorschriften und Regeln der Richtlinien für den Betrieb von UAS (Unmanned Aircraft System) nach der EU-VO 947 / 2019 – Artikel 16 sind einzuhalten. Diese liegen im Clubhaus auf.

 

Wir hoffen, auf Ihr Verständnis für diese, der Sicherheit dienenden Anweisungen. Wiederholte Verstöße werden mit Platzverweis bzw. fristloser Kündigung geahndet und dem ÖAEC schriftlich Mitteilung erstattet.