1. |
Die Benützung des Flugplatzes ist
grundsätzlich nur Mitgliedern des MFC-FALKE
gestattet.
Die Benützung ist nur dann gestattet, wenn die gesetzlichen
Bestimmungen und die Verordnungen der Austrocontrol (zB.:Registrierung,
Kenntnisnachweis, Kennzeichnung des Flugobjektes, u. dgl.)
eingehalten werden. Auf Verlangen ist der Aeroclubausweis vorzuweisen.
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2. |
Die Ausübung des Modellflugbetriebes ist nur in der Zeit von
8:00 Uhr Früh bis Einbruch der Dunkelheit gestattet.
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3. |
Vor Inbetriebnahme der Fernsteuerung sind
Ankunftszeit, Name,
Kfz-Kennzeichen, Aeroclubnummer, Kanal-Nummer
gut leserlich und beim verlassen des Platzes die Abfahrtszeit in die Anwesenheitsliste einzutragen.
Die Einhaltung der postalischen Bestimmungen für Fernsteueranlagen
ist Voraussetzung:35 MHz-Band: Kanal 61 bis 80/260/281/282 - 40 MHz-Band: Kanal 50 bis 53 - 2.4 GHz |
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4. |
Verbrennungsmotoren müssen mit wirksamen Schalldämpfern ausgerüstet
sein und den Bestimmungen der MSO entsprechen.
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5. |
Die Startpiste ist durch Sperrlinien gekennzeichnet. Starts und
Landungen haben dementsprechend zu erfolgen.
Die
Piste darf nur zur Bergung eines Modells, unter Bedachtnahme auf sicheren
Flugbetrieb, betreten werden.
Das Überfliegen
der parkenden Autos sowie das absichtliche Abwerfen von Gegenständen aus
fliegenden
Modellen ist verboten.
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6. |
Die vorgeschriebene maximale Flughöhe von 120 m über Grund ist
ausnahmslos einzuhalten. Landeanweisungen der Flugaufsicht ist unverzüglich
Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die fristlose Kündigung.
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7. |
Freiflug ist aufgrund örtlicher Gegebenheiten nur nach Absprache
mit den anwesenden Kollegen gestattet.
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8. |
Der Betrieb von Experimentalmodellen, deren Flugfähigkeit nicht
erwiesen ist, erfordert vorherige Absprache mit der Flugaufsicht.
Es dürfen nur Modelle geflogen werden, die den derzeitigen
Bestimmungen der ONF
( Oberste Nationale Flugsportkommission )
entsprechen.
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9. |
Der Betrieb von Modellen mit Staustrahltriebwerken, Raketentreibsätzen
und dgl. ist wegen Brandgefahr auf den umliegenden Feldern verboten.
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10. |
Das Auslegen von Hochstartseilen ist ebenfalls nur nach Absprache
mit den anwesenden Modellfliegern möglich.
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11. |
Das Befahren der umliegenden Agrargrundstücke ist ohne Ausnahme
verboten. Das Bergen eines Modells ist nur
einer
Person zu Fuß erlaubt. Schwierigkeiten mit den Anrainern sind auf
schnellstem Wege der Clubleitung zu
melden.
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12. |
Durch die Sportausübung verursachte Schäden sind der Clubleitung
schriftlich, mittels im Clubhaus aufliegender
Unfallsformulare unverzüglich zu melden.
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13. |
Am Flugplatz ist Ordnung und Sauberkeit zu halten. Mit den
clubeigenen Einrichtungen ist pfleglich umzugehen.
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14. |
Im Interesse der Sicherheit unserer Angehörigen machen Sie auch
diese mit der Flugplatzordnung vertraut. Eltern haften für ihre Kinder.
Hunde sind an der Leine zu halten.
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